Der Firmenvertragsrechtsschutz
In Kürze zusammengefasst:
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist ein zusätzlicher Baustein den Sie zu Ihrem Firmenrechtsschutz anwählen können. Er hilft Ihnen immer dann, wenn Streitigkeiten aus Vertrags-Verhältnissen Ihre Unternehmens entstehen und Sie gerichtlich vertreten werden müssen.
Und hier einmal etwas ausführlicher erklärt:
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist eine optimale Ergänzung zum Firmenrechtsschutz und sorgt für Deckung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen, die aus dem Bereich des Vertragsrechtes entstehen können.
Hier einige Bespiele aus der Praxis:
- Streitigkeiten mit Kunden, wenn diese eine Rechnung nicht zahlen oder anerkennen wollen.
- Streitigkeiten mit Lieferanten, wenn Ihre Bestellungen nicht korrekt oder nur verspätet realisiert wurden, sodass Ihr Geschäftsalltag hierdurch gestört wurde.
- Streitigkeiten mit Dienstleistern, wenn diese ihre Arbeit nicht vertragsgemäß durchführen.
- Streitigkeiten mit Steuer- oder Unternehmensberatern
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bank- oder Kreditverträgen
- und weitere Anwendungsfälle…
Wichtig hierbei: Der Versicherungsschutz greift erst ab einem Streitwert von 300€.
Was kostet der Baustein Firmenvertragsrechtsschutz?
Die Beitragshöhe des Firmenvertrags-Rechtsschutz berechnet sich nach unterschiedlichen Parametern, wie z.B. der Branche, der Unternehmensgröße (Anzahl der Beschäftigten und Umsatz), sowie die gewählte Höhe einer Selbstbeteiligung. Einen individuellen Beitrag ermitteln wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Ab wann greift der Firmenvertragsrechtsschutz?
Frühzeitige Absicherung ist hier zu empfehlen! Der Baustein Firmenvertrags-Rechtsschutz hat eine Wartezeit von 3 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Gibt es Ausschlüsse im Firmenvertragsrechtsschutz?
Ja, nicht versicherbare Betriebsarten sind Banken, Finanzberater, Handelsvertreter, Rechtsanwälte, Vermögensverwalter, sowie Wett- und Lotteriewesen. Außerdem nicht versichert sind vertragliche Streitigkeiten zwischen mitversicherten Personen untereinander. (Z.B. zwischen Gesellschaftern eines Unternehmens)
Zusammenfassung:
Der Firmenvertragsrechtsschutz ist für Unternehmen ein immens wichtiger Bestandteil, der im Zweifel die Existenz des Unternehmens sichern kann. Er gehört daher in jeder guten Beratung zu gewerblichen Rechtsschutz angesprochen und zu dem Firmenrechtsschutz mit angewählt. Im Zusammenspiel z.B. mit einer Wirtschaftsmediation, einem Online-Forderungsmanagement-
Sie haben noch Fragen zum Firmenvertragsrechtsschutz oder wünschen eine persönliche Beratung? Wir stehen Ihnen gerne für all Ihre Anliegen zur Verfügung
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